Der folgende Modelvertrag kommt bei meinen Fotos zum Einsatz. Evtl. Abweichungen können vereinbart werden.
Vertrag über die Aufnahme von Fotografien
§ 1 Vertragspartner
Fotograf
Vorname Name: ______________________________
Anschrift: ______________________________
PLZ und Ort: ______________________________
Telefon: ______________________________
E-Mail: ______________________________
Auftraggeber / Model
Vorname Name: ______________________________
Anschrift: ______________________________
PLZ und Ort: ______________________________
Telefon: ______________________________
E-Mail: ______________________________
Geburtsdatum: ______________________________
Ausweis-Nr.: ______________________________
§ 2 Art des Shootings
__ Pay-Shooting (Model erhält Honorar)
__ Pay-Shooting (Fotograf erhält Honorar)
__ TfP-Shooting (Auftraggeber / Model erhält die bearbeiteten Fotos in digitaler Form)
__ Sonstiges:
(zutreffendes ankreuzen, nicht zutreffendes streichen)
§ 3 Gegenstand des Vertrages
Dieser Vertrag gilt für eine Foto-Session für die Dauer von ____ Stunden. Durch diesen Vertrag kommt kein Arbeitsverhältnis zustande. Fotograf und Auftraggeber vereinbaren die Anfertigung von Fotos in folgender Form:
__ Fotoshooting Portrait
__ Fotoshooting Fashion
__ Fotoshooting Werbung
__ Fotoshooting Lifestyle
__ Fotoshooting Reportage
__ Sonstiges
(zutreffendes ankreuzen, nicht zutreffendes streichen)
Beide Parteien können Art der Fotos und Aufnahmeorte auch während des Termins vorschlagen bzw. ablehnen. Wenn vom Fotografen für die Aufnahmen spezielle Wünsche bestehen, so müssen Accessoires und Kleidungsstücke vom Fotografen zur Verfügung gestellt werden. Wenn vom Auftraggeber / Model diesbezüglich spezielle Wünsche bestehen (wie z. B. bei Modeaufnahmen), werden diese vom Auftraggeber / Model zur Verfügung gestellt.
Wird ein Model gebucht, verpflichtet es sich, sich für die genannten Aufnahmearten für die gesamte vereinbarte Dauer des Fotoshootings zur Verfügung zu stellen. Für Mode-Aufnahmen, werden die entsprechenden Kleidungsstücke vom Auftraggeber / Model zum Shooting mitgebracht sofern keine Sonderwünsche (s.o.) bestehen. Für die gepflegte Erscheinung zum Shooting ist das Model gegenüber dem Fotografen verpflichtet.
Als Ort des Shootings wird festgelegt: ______________________________
Das Model ist berechtigt, zum Shooting eine Person ihres Vertrauens mitzubringen. Diese Person wird den Ablauf der Aufnahmen nicht beeinflussen oder stören. Sollte diese Person den Ablauf beeinträchtigen kann der Fotograf das Shooting abbrechen. In diesem Fall bleibt das festgelegte pauschale Honorar unbehelligt und ist in vollem Umfang an den Fotografen zu bezahlen (nur bei Pay-Shooting).
§ 4 Nutzung der Fotografien / des Aufnahmematerials
Der Auftraggeber / das Model ist darüber informiert worden, dass für eine Veröffentlichung sowie den Vertrieb der angefertigten Fotoaufnahmen eine sog. Übertragung der Rechte am Bild erforderlich ist und erklärt sich hiermit unwiderruflich mit einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Veröffentlichung sowie den Vertrieb der angefertigten Fotoaufnahmen, auch für Werbezwecke jeder Art, Datenträger und sonstige Speichermedien, einverstanden. Der Fotograf ist alleiniger Urheber. Im Falle von Veröffentlichungen stellt der Auftraggeber / das Model keine weiteren Ansprüche, auch nicht gegen Dritte (z.B. Verlag, Provider, Webmaster). Bei Veröffentlichung in Printmedien erhält die Gegenpartei ein Belegexemplar.
Beide Vertragsparteien sind berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedien sowie als Print aufzubewahren. (Art. 24 §1 URG)
Die Bearbeitung der Fotos mittels einer Software wie Photoshop oder Lightroom darf durch den Fotografen vorgenommen werden.
§ 5 Namensnennung
Bei Veröffentlichung des Bildmaterials gelten folgende Vereinbarungen:
__ der Name des Models darf durch den Fotografen nicht genannt werden, stattdessen ist der Künstlername des Models zu verwenden oder kein Name zu nennen. Der Künstlername lautet: ______________________________
__ der Name des Models darf durch den Fotografen genannt werden
__ der Name des Fotografen darf durch das Model nicht genannt werden, stattdessen ist der Künstlername zu verwenden oder kein Name zu nennen
__ der Name des Fotografen darf durch das Model genannt werden
(zutreffendes ankreuzen, nicht zutreffendes streichen)
§ 6 Abzüge / Nutzungsrechte für den Auftraggeber / das Model
Der Auftraggeber / das Model ist berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form für private Zwecke zu verwenden (Art. 19 URG) sowie für nichtkommerzielle Zwecke in unveränderter Form als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien (Internet, Zeitung, Magazine) zu veröffentlichen (ausgenommen pornografische oder unseriöse Medien). Das Model verpflichtet sich, dabei jeweils den Bildautor zu nennen. Der Vertrieb ist nur bei Pay-Shootings gestattet.
§ 7 Honorar / Reisekosten / sonstige Kosten
Es werden pauschal vereinbart:
Das Honorar erhält:
__ das Model
__ der Fotograf
(zutreffendes ankreuzen, nicht zutreffendes streichen)
Honorar und Reisekosten sind sofort bei Beginn des Shootings und vor Ort in Bar fällig. Bei TfP-Shootings trägt das Model die eigenen Reisekosten.
§ 8 Sonstige Abreden
Der Fotograf verpflichtet sich die Aufnahmen innerhalb von ___ Tagen dem Model in digitaler Form auszuhändigen als:
__ Download (z. B. via Dropbox o. ä.)
__ CD (Bilder im JPG-Format)
__ DVD (Bilder im JPG-Format)
__ Print (hierbei entstehen dem Model weitere Kosten)
(zutreffendes ankreuzen, nicht zutreffendes streichen)
Sollte das Shooting durch verschulden des Auftraggebers / Models nicht stattfinden (z.B. kurzfristige Absage am Tag des Shootings), wird die Hälfte des vereinbarten Honorars für den Fotografen als Ausfallkosten fällig. Im Krankheitsfall wird davon abgesehen.
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
§ 9 Salvatorische Klausel
Verliert einer der Punkte dieses Vertrages, verliert der Vertrag als Ganzes nicht die Gültigkeit.
Ort / Datum: ______________________________
Unterschrift Fotograf: ______________________________
Ort / Datum: ______________________________
Unterschrift Model: ______________________________
Bei Minderjährigen:
Ort / Datum: ______________________________
Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten: ______________________________